Aufgrund der derzeitigen Situation (Maßnahmen zur Verminderung Coronavirus-Verbreitung) ist die Leistungsprüfung durch die Landeskontrollverbände zumindest bis 13. April 2020 ausgesetzt. Davon ist auch die die Fleischleistungskontrolle – insbesondere die Durchführung der Frühjahrswiegung- betroffen.
Sofern möglich sollen die Frühjahrswiegungen durch die Kontrollorgane der LKVs durchgeführt werden, sobald Betriebsbesuche wieder möglich sind. In Ausnahmefällen können Züchter die Wiegung von Tieren vorab selbst durchführen, sofern geeignete Wiegeeinrichtungen vorhanden sind (die Ermittlung des Gewichtes darf nur mit einer Waage erfolgen, andere Methoden sind nicht zulässig).
Höchstalter überschritten: Wenn einzelne Tiere während des Zeitraums der Einschränkungen das Höchstalter für die 200- bzw. 365- Tage – Wiegung überschreiten, ist bei diesen Fällen möglich, dass einzelne Tiere von den Züchtern selbst gewogen werden. Welche Tierdavon betroffen sind, kann im LKV-Herdenmanager selbst kontrolliert werden.
Wiegung aufgrund von Weideaustrieb nicht möglich: In jenen Ausnahmefällen, wo nach dem Ende der Maßnahmen die Wiegung durch die Kontrollorgane nicht mehr durchgeführt werden kann, da der Weideaustrieb bereits erfolgt ist und die Wiegung deswegen nicht mehr möglich ist (z.B. Weideflächen, auf denen die Tiere geweidet werden zu weit von der Hofstelle bzw. Wiegeeinrichtung entfernt), können alle Tiere, bei denen es erforderlich ist, gewogen werden.
Die Eigenkontrolle muss vorab von dem betreuenden Zuchtverband und Landeskontrollverband genehmigt werden. Die Eintragung der Gewichte erfolgt durch die Mitarbeiter des Kontrollverbandes. Daher ist es notwendig, das vorab zu klären.
Infos bzw. Kontakt in den einzelnen Bundesländern:
Burgenland: Hannes Lang (0664 4435468)
Kärnten: Ing. Roland Vallant (0676 83 555 540)
Niederösterreich: LKV Niederösterreich – http://www.lkv-service.at
Oberösterreich: Betriebe werden per Rundschreiben über Vorgangsweise informiert, Ansprechpartner Johannes Kraus (0664 54 834 96)
Salzburg: Betriebe werden per Rundschreiben über die Vorgangsweise informiert
Steiermark: Betriebe werden per Rundschreiben über die Vorgangsweise informiert
Tirol: Den Betrieben wird die Vorgangsweise noch mitgeteilt
Vorarlberg: Den Betrieben wird die Vorgangsweise mitgeteilt
Im Zuge der Betriebsbesuche durch die Kontrollorgane um Frühjahr werden auch andere notwendige Erhebungen (Geburtsgewicht, Kalbeverlauf, ggf. Eintragung der Väter der Kälber, ggf. Erhebungen im Zuge des Programmes QS Kuh) durchgeführt. Diese Daten müssen jedenfalls von allen Betrieben erhoben werden. Vor allem die Betriebe, die am Programm „Erhalt seltener Nutztierrassen“ teilnehmen, werden darauf hingewiesen, dass insbesondere die Erhebung des Kalbvaters absolut notwendig ist!
Aufgrund der derzeitigen Situation kann es vorkommen, dass die Frühjahrswiegung nicht bei allen Tieren eines Betriebes bzw. vereinzelt der gesamte Jungtierbestand im Frühjahr nicht gewogen werden kann. Diese besonderen Umstände werden in Folge auch entsprechen berücksichtigt, falls Standardgewichte fehlen.